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EILT! Einwendungen gegen die von der SKBB beantragte Großdeponie auf dem Gelände des Sand- und Kies-Tagebaubetriebes zwischen Niederlehme und Zernsdorf

Eilt sehr!
Bitte diese Mail an Nachbarn und Bekannte weiterleiten und sie bitten, sich am Widerstand gegen eine vierte Großdeponie im Stadtgebiet zu beteiligen!
Mit nur wenigen Minuten Zeitaufwand können wir Bürger verhindern, dass unsere Stadt zum Schuttabladeplatz Berlins und benachbarter Landkreise wird!

Liebe kommunalpolitisch Interessierte,
der Verlauf der Ortsbeiratssitzung in Zernsdorf, in der die Beiräte zur Errichtung einer vierten Großdeponie im Stadtgebiet von Königs Wusterhausen "angehört" wurden, hat leider gezeigt, dass sich nicht alle Mandatsträger mit der gebotenen Sorgfalt mit den Gefahrenpotenzialen und den zahlreichen Negativfolgen der beantragten Großdeponie beschäftigt hatten, einige offenbar gar nicht. Diese Großdeponie soll aber über mehr als drei Jahrzehnte betrieben werden. Viele Rückmeldungen auch aus der Stadtverordnetenversammlung lassen leider darauf schließen, dass in der Stadtverordnetenversammlung ebenfalls kein oder nur geringes Problembewusstsein besteht und die Errichtung einer Großdeponie mit kleinen Abstrichen "durchgewunken" werden wird.
Umso größeres Gewicht kommt Einwendungen aus der Bürgerschaft zu!

**Wir Bürger können aber nur noch bis Freitag, 12.06.2026, Einwendungen gegen die geplante Großdeponie einreichen. **

Die Einwendungen müssen jedoch in Schriftform am 12.06.2026 der Behörde vorliegen. Es eilt also!
Einwendungen können Sie (in Schriftform und unterschrieben) nur bis Freitag, 12.06.2026,
entweder direkt bei der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Dezernat I, Fachbereich II Amt Verwaltungsmanagement, Schlossstraße 3, 15711 Königs Wusterhausen (Sitzungssaalgebäudeteil bei Herrn Groggert oder Herrn Dr. Dietze im 1. Stock) abgeben (bis spätestens 12.00 Uhr)
oder per Post an das Landesamt für Umwelt, Abteilung Technischer Umweltschutz 1, Referat T 16, Seeburger Chaussee 2, 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke, senden. Eine postalische Versendung sollte bis spätestens Dienstag erfolgen!

Das Großdeponie-Vorhaben der SKBB mit seinen vielen Gefahrenpotenzialen und seinen zahlreichen Negativfolgen ist sehr komplex.
**Um schriftliche Einwendungen zu erleichtern, haben wir Ihnen eine Art formularmäßige Einwendung beigefügt. Sie muss nur noch ausgedruckt, mit Namen und Anschrift versehen und unterschrieben werden. **
sihe dieser Link: https://murena.io/s/mBXHbkM9FBKbMs4

Bitte helfen Sie mit, die Errichtung einer vierten Großdeponie im Stadtgebiet mit einer Betriebszeit von drei Jahrzehnten zu verhindern. Vielen Dank für Ihre Unterstützung im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen
Gesine und Wolfgang Almus
OT Zernsdorf

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Kommentare

  1. Dank Euch allen und vielen anderen gibt es doch erheblichen Widerstand:
    https://www.maz-online.de/lokales/dahme-spreewald/koenigs-wusterhausen/kw-lehnt-geplante-deponie-in-niederlehme-ab-das-sind-die-gruende-XZCYZQTQPBEZRA6E75UMRU2GNQ.html?utm_medium=social&utm_source=app_android&utm_campaign=share_button

  2. Hallo zusammen,
    ich habe im Stadtentwicklungsausschuss versucht, nochmal deutlich zu machen, welche Punkte uns an den Plänen für die Deponie am meisten stören. Die Stellungnahme der Stadt ist zwar ablehnend, aber das Landesamt für Umwelt ist bei der Entscheidung über die Genehmigung nicht an die Haltung der Stadt gebunden. Grundsätzlich unterstütze ich die ablehnende Haltung der Stadt, habe aber noch folgende Punkte mitgegeben, die aus meiner Sicht die Stellungnahme schlagkräftiger machen und im Falle einer Genehmigung hoffentlich noch zu einer Überarbeitung der Antragsunterlagen führen:

    Die Höhe der Deponie ist auf tatsächlich 10 m über dem umliegenden Gelände zu begrenzen. Die beantragte Deponieendhöhe ist entsprechend anzupassen.

    Es ist durch den Vorhabenträger verbindlich zuzusagen, die Renaturierung bereits nach der Verfüllung der einzelnen Bauabschnitte zu beginnen und nicht zunächst auf die Verfüllung der gesamten Deponie zu warten. (Es geht aus den Antragsunterlagen hervor, dass der Vorhabenträger eine abschnittsweise Renaturierung plant. Die Verbindlichkeit ist aus unserer Sicht jedoch unklar)

    Nach der Anpflanzung eines Birkenvorwaldes ist durch den Vorhabenträger sicherzustellen, dass sich die Fläche zu einem naturnahen Laub- bzw. Mischwald entwickelt. Sollte dies nicht auf natürlichem Wege geschehen, hat der Vorhabenträger den Prozess durch Nachpflanzungen von Eichen und Buchen zu unterstützen.

    Der Vorhabenträger hat bei der zuständigen Behörde oder der Stadt Königs Wusterhausen finanzielle Sicherheiten zu hinterlegen, die zur Sanierung der Fläche genutzt werden können, falls festgestellt werden sollte, dass entgegen der Genehmigung schadstoffhaltige Böden oder Materialien in die Deponie eingebracht wurden.

    LG Nicolai

    P.S.: Bezüglich des AfD-Plakates war ich mit der Kirchengemeinde in Kontakt. Die Kirche wird sich entsprechend positionieren und hat mit dem Fest nichts zu tun.

  3. Hallo zusammen,
    ich habe im Stadtentwicklungsausschuss versucht, nochmal deutlich zu machen, welche Punkte uns an den Plänen für die Deponie am meisten stören. Die Stellungnahme der Stadt ist zwar ablehnend, aber das Landesamt für Umwelt ist bei der Entscheidung über die Genehmigung nicht an die Haltung der Stadt gebunden. Grundsätzlich unterstütze ich die ablehnende Haltung der Stadt, habe aber noch folgende Punkte mitgegeben, die aus meiner Sicht die Stellungnahme schlagkräftiger machen und im Falle einer Genehmigung hoffentlich noch zu einer Überarbeitung der Antragsunterlagen führen:

    Die Höhe der Deponie ist auf tatsächlich 10 m über dem umliegenden Gelände zu begrenzen. Die beantragte Deponieendhöhe ist entsprechend anzupassen.

    Es ist durch den Vorhabenträger verbindlich zuzusagen, die Renaturierung bereits nach der Verfüllung der einzelnen Bauabschnitte zu beginnen und nicht zunächst auf die Verfüllung der gesamten Deponie zu warten. (Es geht aus den Antragsunterlagen hervor, dass der Vorhabenträger eine abschnittsweise Renaturierung plant. Die Verbindlichkeit ist aus unserer Sicht jedoch unklar)

    Nach der Anpflanzung eines Birkenvorwaldes ist durch den Vorhabenträger sicherzustellen, dass sich die Fläche zu einem naturnahen Laub- bzw. Mischwald entwickelt. Sollte dies nicht auf natürlichem Wege geschehen, hat der Vorhabenträger den Prozess durch Nachpflanzungen von Eichen und Buchen zu unterstützen.

    Der Vorhabenträger hat bei der zuständigen Behörde oder der Stadt Königs Wusterhausen finanzielle Sicherheiten zu hinterlegen, die zur Sanierung der Fläche genutzt werden können, falls festgestellt werden sollte, dass entgegen der Genehmigung schadstoffhaltige Böden oder Materialien in die Deponie eingebracht wurden.

    LG Nicolai

    P.S.: Bezüglich des AfD-Plakates war ich mit der Kirchengemeinde in Kontakt. Die Kirche wird sich entsprechend positionieren und hat mit dem Fest nichts zu tun.
    nicolai

  4. Sehr geehrter Herr Neuhauß, wir verstehen nach wie vor Ihre Argumentation nicht, die aus unserer Sicht schon vom Ansatz her völlig falsch ist. Wir hatten auch Ihnen eine Zusammenstellung aller wichtigen Argumente zugesandt, die prinzipiell gegen die Errichtung einer (vierten) Deponie im Stadtgebiet sprechen:

    1. Fehlende sachliche Notwendigkeit und unzureichende Alternativenprüfung
      • Existierende Kapazitäten: Weniger als einen Kilometer nordöstlich betreibt die „terravas GmbH“ bereits eine Deponie der Klasse 1, die auch Klasse 0-Abfälle aufnehmen kann. Diese wird im Antrag verschwiegen.
      • Widerspruch zu Landesvorgaben: Der Entwurf des Brandenburger Abfallwirtschafts-plans sieht vor, dass neue DK 0-Deponien zur Förderung der Kreislaufwirtschaft grund-sätzlich nicht mehr zugelassen werden sollen. Der Erlass vom 22. August 2024 verpflich-tet die Behörden, dies bereits jetzt zu berücksichtigen.
      • Kein Bedarfsnachweis: Der Antragsteller behauptet nur den gesetzlich geforderten Be-darf für mindestens zehn Jahre, weist ihn aber nicht nach. Eine Prüfung zur vorrangigen Verwertung statt Deponierung der Bauschutt-Abfälle und des Erdaushubs ist nicht vorge-sehen.
      • Fehlende Alternativenprüfung: Der Erläuterungsbericht begründet den Standort ledig-lich mit der Verfügbarkeit des Grundeigentums. Dies widerspricht § 16 UVPG und der Rechtsprechung des BVerwG, die eine echte Standort- und Betriebsalternativenprüfung verlangt.
      • Vorbelastung der Region: Im Stadtgebiet existieren bereits mehrere stillgelegte Depo-nien sowie Altlastenverdachtsflächen, die überwacht werden müssen. Eine vierte Groß-deponie ist unzumutbar.

    2. Fehlende Darstellung der Kontrollmaßnahmen
      • Mangelndes Überwachungskonzept: Die UVP-Unterlagen enthalten keine Angaben zu Eingangskontrollen, Prüflaboren, Probenhäufigkeit und der Deponierungsverhinderung von Schadstoff-belasteten Lieferungen.
      • Gefährdung des Wasserschutzes: Angesichts der Nähe zu Wasserschutzgebieten sind kontinuierliche, engmaschige Kontrollen durch den Deponiebetreiber und die zuständigen Behörden jedoch zwingend. Dass diese über fast drei Jahrzehnte hinweg – insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels im öffentlichen Dienst – sichergestellt sind, ist nicht erkennbar.

    3. Über Jahrzehnte verzögerte Renaturierung
      • Aufschub von Renaturierungspflichten: Der Antrag lässt offen, welche konkreten Re-naturierungsmaßnahmen aus dem Sand- und Kiesabbau eigentlich bereits heute anste-hen.
      • Ökologischer Schaden: Die Deponienutzung verzögerte die rechtlich geschuldete Wie-derherstellung der „Natur“ um fast 30 Jahre. Dieser massive Eingriff wird in den Unterla-gen weder dargestellt noch bewertet.

    4. Unzureichende Angaben zur späteren Rekultivierung
      • Mangelhaftes Renaturierungskonzept: Es fehlt eine nachvollziehbare, langfristige Pla-nung. Statt detaillierter Angaben zu Bodenqualität und Gehölzen beschränkt sich der An-tragsteller auf eine kostengünstige Minimalvariante (einen reinen „Birkenvorwald“).
      • Fehlende Klimaresilienz: Es wird nicht fachlich begründet, wie dieses Konzept eines „Birkenvorwaldes“ angesichts zunehmender Dürren und Starkregen dauerhaft stabile Waldflächen bilden soll. Das geplante Vorgehen verfehlt frühere Standards deutlich.

    5. Zweifel an der Höhe der Sicherheitsleistungen (potenzielle Folgekosten für KW)
      • Kostenrisiko für die Öffentlichkeit: Die kalkulierten Sicherheitsleistungen sind zu niedrig angesetzt. Sie berücksichtigen nicht die realen Kosten einer vollständigen Renaturierung nach strengen berg- und forstrechtlichen Maßstäben.
      • Fehlender Inflationsschutz: Da die wirtschaftliche Entwicklung des Betreibers über drei Jahrzehnte unvorhersehbar ist, müssen ausreichende, regelmäßig an Preissteigerungen angepasste Sicherheitsleistungen garantiert sein. Andernfalls droht eine finanzielle Be-lastung der Steuerzahler.

    6. Zu erwartende Verkehrsbelastung
      • Mangelhafte Datengrundlage: Die Verkehrsprognose basiert auf einer einmaligen Ver-kehrszählung an einem einzigen Tag und ist nicht belastbar. Sie ignoriert die reale, mas-sive Vorbelastung durch die A10, Logistikfirmen, den SBAZV, Tesla sowie Einwohnerzu-wächse.
      • Fehlende Gesamtbetrachtung: Die isolierte Prognose blendet die über drei Jahrzehnte zu erwartende Verkehrszunahme und anstehende Betriebserweiterungen im Umfeld völlig aus (z. B. beantragte „Wiesenhof“-Fast-Verdoppelung der Schlacht-und Verarbei-tungskapazitäten).
      • Ignorieren umweltfreundlicher Transportalternativen: Der geplante, ausschließliche Lkw-Transport widerspricht verkehrspolitischen Klimazielen. Eine Prüfung der Anlieferung auf dem Schienen- und Wasserweg fand nicht statt, ist aber möglich. Im Falle einer Genehmigung der Großdeponie ist die Errichtung einer Gleisanbindung zum Hafen Kö-nigs Wusterhausen zwingend zu fordern.

    7. Verhinderung der Regenwasserversickerung/extremes Grundwasserrisiko
      • Störung des Wasserhaushalts: Die großflächige Basisabdichtung verhindert die natür-liche Versickerung von Niederschlagswasser. Dies verschärft die Probleme, die durch den Klimawandel mit seinen ohnehin sinkenden Grundwasserständen bereits existieren, und die Folgen zunehmender Trockenperioden in der Region.
      • Technisches Versagensrisiko durch Grundwassernähe: Das Baugrundgutachten belegt heterogene Untergrundverhältnisse und erhebliche Setzungsrisiken. Der geplante Abstand der Deponiebasis zum „Höchsten Grundwasserstand“ (HGW100) beträgt am Tiefpunkt nur hydrogeologisch äußerst problematische 0,1 Meter (Basis bei +36,70 m NHN zu HGW bei +36,63 m NHN).
      • Gefährliche Abweichungen von der Deponieverordnung (DepV): Die SKBB beantragt hochkritische Ausnahmen. Die Sickerwassertransportleitungen sollen unterhalb des HGW verlaufen (Abweichung Nr. 6) und der Abstand der Sickerwassersammler auf 60 Meter verdoppelt werden (Abweichung Nr. 3). Unter Grundwasserbedingungen sind Leckagen, Verformungen durch Setzungsdruck und Auftriebskräfte kaum kontrollier- oder reparierbar.
      • Unkalkulierbarer Grundwasseranstieg: Die Messdaten (2014–2023) spiegeln nur die aktuelle Tagebau-Entwässerung wider. Nach dem Ende der aktiven Wasserhaltung droht das Grundwasser aber unkontrolliert anzusteigen und den HGW100 lokal zu überschrei-ten. Dieses systemische Risiko einer dauerhaften Grundwasserüberflutung der Deponie-basis wird im Antrag völlig ignoriert.

    8. Künftige Engpässe bei der Abwasserentsorgung
      • Unüberprüfbare Langzeitsicherheit: Die geplante Sickerwasserentsorgung über einen Drittanbieter ist über den geforderten Zeitraum von fast drei Jahrzehnten nicht verlässlich gesichert. Es gibt nur eine kurzfristige Absichtserklärung.
      • Akute Kläranlagen-Kapazitätsprobleme: Durch das starke Einwohner- und Gewerbe-wachstum im Berliner Umland stoßen regionale Kläranlagen bereits heute an ihre Gren-zen. Die Vermeidung von zusätzlichem Abwasser muss daher Vorrang haben.
      • Unnötige Zusatzbelastung: Die ohnehin nicht notwendige Großdeponie würde über Jahrzehnte hinweg erhebliche Mengen belasteten Abwassers erzeugen, dessen langfris-tige Entsorgung völlig ungeklärt ist.

    9. Methodisch unzureichende Umwelt- und FFH-Verträglichkeitsprüfung
      • Ignorieren der massiven Vorbelastung: Insbesondre die Einwohner von Zernsdorf lei-den bereits unter extremem Staub und Lärm durch den Tagebau, die A10 (Lkw-Verkehr) und den Fluglärm. Das führt auch zu erheblichen Wertminderungen von Immobilien. Eine Großdeponie über drei Jahrzehnte würde diese Belastungen drastisch verschärfen.
      • Fehlender Abgleich mit der Renaturierungsalternative: In den Unterlagen wird eine unzulässige „Inselbetrachtung“ betrieben. Es wird nicht geprüft, wie sich die Lebensqualität und Immobilienwerte durch die eigentlich sofort geschuldete Wiederbewaldung (Rena-turierung) im Vergleich zum jahrzehntelangen Deponiebetrieb entwickeln würden.
      • Mangelhafte FFH-Vorprüfung (§ 34 BNatSchG): Im Wirkraum liegen die grundwasser-abhängigen FFH-Gebiete „Tiergarten“ und „Skabyer Torfgraben“ (Schutzgüter u. a. Fischotter, Biber, Moore). Es fehlt eine systematische Analyse der Wirkpfade „Deponie → Sickerabwasser → Grundwasserabstrom → grundwasserabhängige Landökosysteme“ und alternativ „Renaturierte Deponiefläche → Regensickerwasser → Grundwasserab-strom → grundwasserabhängige Landökosysteme“.
      • Fehlende Risiko- und Alternativenanalyse: Der Antrag lässt völlig offen, wie sich Schadstoffe oder veränderte Grundwassermengen auf sensible Ökosysteme auswirken. Die Auswirkungen der Deponie wurden nicht mit den positiven Effekten einer reinen Re-naturierung verglichen, was für eine rechtssichere Abwägung zwingend erforderlich ist.

    Leider berücksichtigen Sie aus unserer Sicht die o. g. Punkte überhaupt nicht. Es geht eben gerade nicht darum, negative Folgewirkungen der beantragten Deponie, die sich über mehr als drei Jahrzehnte erstrecken werden, etwas "abzumildern", vielmehr muss diese Deponie verhindert werden.
    Mit freundlichem Gruß
    Almus

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